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von Anders! -
Veranstaltungstechnik
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(Stand:
18.06.2006) |
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I.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
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§ 1
Geltungsbereich |
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1. Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB
genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen
Anders! – Veranstaltungsservice (Jonas Anders)
(nachfolgend Anders! Genannt) und seinen
Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt)
geschlossenen Verträge, welche die Vermietung oder den
Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit
zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Anders!
Zum Gegenstand haben. |
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2. Diese
AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine
Gültigkeit. |
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§ 2 Angebot
und Vertragsabschluss |
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1. Die
Angebote von Anders! sind unverbindlich. Die
Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der
Schriftform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen
ab Zugang der Auftragserteilung bindend. |
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2. Anders!
ist in der Entscheidung über die Annahme frei. |
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II.
VERMIETUNG VON GEGENSTÄNDEN |
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§ 1
Mietzeit |
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Die
Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der
Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von Anders!
(Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der
Mietgegenstände im Lager von Anders! (Mietende) ein.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Anders! oder
ein Dritter den Transport durchführt. |
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§ 2
Vergütung |
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1. Sofern
nichts anderweitiges vereinbart wurde, gilt der in der
jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von
Anders! enthaltene Mietpreis als vereinbart. |
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2. Ist in
Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B.
Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal,
die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein
angemessenes Entgelt als vereinbart. |
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§ 3
Transport |
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1. Soweit
nichts anderweitiges vereinbart wurde, schuldet Anders!
nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt
Anders! den Transport der Mietgegenstände durch
ausdrückliche Vereinbarung zwischen Anders! und dem
Kunden, kann Anders! den Transport nach eigener Wahl
selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige
Schadensersatzansprüche gelten §9 Abs. 1 und 2. |
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2. Lässt
Anders! den Transport von einem Dritten durchführen, hat
der Kunde vorrangig den Dritten für etwaige
Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde
kann zu diesem Zweck Abtretung der Anders! gegen den
Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang
verlangen, in dem Anders! dem Kunden gegenüber gemäß §7
Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist. |
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§ 4
Stornierung durch den Kunden |
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1. Der
Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden
Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die
Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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2. Im Falle
der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, 20 % der
gesamten Vergütung gemäß § 2, wenn spätestens 30 Tage
vor Vertragsbeginn storniert wird, 50 % der gesamten
Vergütung gemäß § 2, wenn spätestens 10 Tage vor
Vertragsbeginn storniert wird und 80 % der Vergütung
gemäß § 2, wenn spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn
storniert wird, als Schadensersatz an Anders! zu zahlen.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des
Kündigungsschreibens bei Anders! maßgeblich. Die
Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der
Kunde nachweist, dass Anders! kein Schaden oder ein
Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. |
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§ 5 Zahlung |
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1. Sofern
nichts anderweitiges vereinbart wurde, ist die Miete
ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten
Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen
sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Anders! ist
zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im
Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung
verpflichtet. |
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2. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes
bei Anders! maßgeblich. |
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3. Ist
unser Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so
schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung
Fälligkeitszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz.
Ist unser Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, hat
er die Vergütungen und alle weiteren Forderungen aus dem
Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. |
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4. Zur
Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur
Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem
Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde
uneingeschränkt berechtigt. |
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§6
Gebrauchsüberlassung und Mängel |
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1. Bei den
von Anders! vermieteten Gegenständen handelt es sich um
technisch aufwendige und dementsprechend
störungsempfindliche Geräte, die eine besonders
sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch
technisch geschultes Personal erfordern. |
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2. Anders!
wird die Mietgegenstände in seinem Lager werktags
(Montag bis Freitag) zwischen 10.00 – 18.00 Uhr in einem
zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für
die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereitstellen. Der
Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei
Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu
untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige
Unvollständigkeit Anders! unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige,
so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als
genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei
der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein
solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich
nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der
Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die
Anzeige bedarf der Schriftform i. S. v. IV. § 1.
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3. Sind die
Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft
oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der
Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung
verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel
selbst verursacht hat und / oder gemäß § 7 Abs. 1 S. 1
bis S. 3, § 14 Abs. 2 zur Instandhaltung –
einschließlich Reparatur – verpflichtet ist. Anders!
kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch
Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes
oder durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die
Durchführung der Nachbesserung nur während des in § 8
Abs. 1 genannten Zeitraums verlangen. Anders! kann die
Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege-
und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn
die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden ist. Die ist regelmäßig der Fall, wenn sich
die Mietgegenstände im Ausland befinden. |
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4. Ein
Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543
Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu, wenn
der Nachbesserungsversuch von Anders! erfolglos
geblieben ist oder Anders! die Nachbesserung mangels
Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 2 S. 5 abgelehnt hat.
Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt er den
Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des Mangels
nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB
kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf
Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der
Kunde den Mangel Anders! zwar unverzüglich angezeigt
hat, eine Nachbesserung innerhalb des unter § 6 Abs. 2
genannten Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle
einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der
Kunde Anders! zum Ersatz des dadurch verursachten
Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des
Kunden an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus. |
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5. Sind
mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur
Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund
Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur
berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig
vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die
vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der
Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich
beeinträchtigt. |
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6. Mietet
der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu
bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von
Anders! empfohlenen und angebotenen Fachpersonals an,
steht dem Kunde ein Nachbesserungsanspruch nur im Falle
des Nachweises zu, dass für den Mangel keine
Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich waren. |
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7. Der
Miete ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang
mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa
erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen
rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Anders!
erfolgt, hat der Mieter Anders! zuvor auf Verlangen die
erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Anders!
haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom
Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände. |
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§ 7
Schadensersatz |
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1.
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Anders!,
seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
beruhen. Der verschuldensunabhängige
Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist
ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden,
haftet Anders! darüber hinaus auch, wenn sie durch grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen
Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch Anders!, seine
gesetzlichen |
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Vertreter
oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von
Anders!. |
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2. Die
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen
Haftungsbeschränkungen unberührt. |
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3. Die
vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf von
Gegenständen (III). |
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§ 8
Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von
Anders! |
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Der Kunde
hat eine inhaltlich der Regelung des § 7 entsprechende
Haftungsbeschränkung mit seinen Vertragspartnern
(Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für
deliktische Ansprüche zugunsten von Anders! zu
vereinbaren. Soweit Anders! infolge der Nichtumsetzung
der vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in
Anspruch genommen wird, hat der Kunde Anders! von diesen
Schadensersatzansprüchen freizuhalten. |
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§ 9
Pflichten des Kunden während der Mietzeit |
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1. Der
Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
Sofern der Kunde kein Servicepersonal von Anders!
gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit
notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen.
Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs
entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und
Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der
Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu
beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen. |
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2. Die
Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen
Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen
Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
Werden Gegenstände ohne Personal von Anders!
angemietet, hat der Kunde für die fortwährende
Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien,
insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und
der Richtlinien des Verbandes Deutscher
Elektroingenieure, VDE, zu sorgen. |
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3. Der
Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für
eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für
Schäden infolge von Stromausfall oder
Stromunterbrechungen oder –schwankungen hat der Kunde
einzustehen. |
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§ 10
Versicherung |
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1. Der
Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen
Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl,
Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend
zu versichern. |
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2.
Vereinbaren Anders! und der Kunde, dass Anders! die
Versicherung übernimmt, hat der Kunde Anders! die Kosten
der Versicherung zu erstatten. Übernimmt Anders! die
Versicherung nicht, hat der Kunde Anders! den Abschluss
einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. |
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§ 11 Rechte
Dritter |
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Der Kunde
hat die Mietgegenstände von allen Belastungen,
Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen
Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist
verpflichtet, Anders! unter Überlassung aller
notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen
Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die
Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei
denn, dass die Eingriffe der Sphäre Anders! zuzuordnen
sind. |
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§12
Kündigung von Mietverträgen |
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1. Ein
Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem
Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte
Zusatzleistungen. |
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2.
Zugunsten von Anders! liegt ein wichtiger Grund
insbesondere vor, wenn |
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a) sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich
verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen
oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen
oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder
ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt
wird; |
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b) der
Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht; |
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c) der
Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und
zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses
für zwei aufeinanderfolgende Termine oder mit einem
Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu
entrichtenden Mietzins in Verzug gerät. |
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§13
Rückgabe der Mietgegenstände |
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1. Die
Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in
sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager von
Anders! während des in § 6 Abs. 2 genannten Zeitraum
spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit
zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch
auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf
Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör. |
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2 Die
Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller
Mietgegenstände im Lager von Anders! abgeschlossen. Nach
der Registrierung erhält der Kunde eine
Empfangsbestätigung. Anders! behält sich die eingehende
Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren
vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als
Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der
zurückgegebenen Mietgegenstände. |
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3. Wird die
vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde
Anders! hiervon unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht
zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden
über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der
Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag
vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung
ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich
vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich
vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. |
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4. Im Falle
des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von
Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der
Kunde Anders! den Neuwert zu erstatten, es sei denn der
Kunde weist nach, dass Anders! kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist. |
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§14
Langfristig vermietete Gegenstände |
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1. Sofern
die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt
oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter
Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten
ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen. |
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2. Dem
Kunden obliegt die Instandhaltung und – soweit
erforderlich – auch die Instandsetzung der
Mietgegenstände. |
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3. Der
Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen
technischen Überprüfungen und Wartungen der
Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten
durchzuführen. Anders! erteilt auf Wunsch des Kunden
Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine. |
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4. Gibt der
Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2
und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist
Anders ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen
berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des
Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu
lassen. |
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III.
VERKAUF VON GEGENSTÄNDEN |
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§ 1 Preise |
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1. Ist der
Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich
der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §
14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche
Umsatzsteuer nicht enthalten. |
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2. Beim
Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich
Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten. |
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§ 2
Lieferung |
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1. Sofern
nichts anderes vereinbart ist, bestimmt Anders!
Transportmittel und Transportwege, ohne dafür
verantwortlich zu sein, dass die schnellste und
billigste Möglichkeit gewählt wird. |
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2. Anders!
darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die
jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung
einer Teilmenge verzögert, so kann Anders! die weitere
Erledigung der Bestellung aussetzen. |
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3.
Liefertermine und Lieferfristen müssen von Anders!
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten
nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist
eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das
Lager von Anders! verlassen hat oder die
Versandbereitschaft angezeigt ist. |
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4. Bei
höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder
Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten
entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den
Lieferanten von Anders! eintreten, die zu einer
Verzögerung der Leistung führen und die Ware von Anders!
nicht beschafft werden kann, ist Anders! berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat
Anders! sich dazu zu erklären, ob Anders! von dem
Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu
bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde
ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens
vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen
ist. |
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5.
Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der
Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er Anders!
eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat
und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Anders!,
seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden
Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare
Schäden haftet Anders! darüber hinaus auch, wenn sie
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines
einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Anders!,
seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
verursacht worden sind. |
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§ 3
Gefahrübergang |
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1. Ist der
Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
auf den Kunden über. |
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2. Ist der
Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auf beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den
Kunden über. |
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3. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der
Annahme ist. |
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§ 4
Zahlungsbedingungen |
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1. Sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, sind die Rechnungen von Anders! spesenfrei
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden
Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug. |
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2. Im
übrigen gilt die Regelung unter Ziff. II § 5 Abs. 2 bis
4 entsprechend. |
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§ 5
Eigentumsvorbehalt |
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1. Bei
Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält
sich Anders! das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen
mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich
Anders! das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor. |
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2. Der
Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen. |
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3. Der
Kunde ist verpflichtet, Anders! einen Zugriff Dritter
auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung, sowie
etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde Anders!
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. |
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4. Anders!
ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. |
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5. Ist der
Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er
tritt Anders! bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Anders!
nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Anders! behält sich jedoch vor, die Forderung selbst
einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät. |
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6. Die Be-
und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt
stets in seinem Namen und im Auftrag von Anders!.
Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die Anders!
nicht gehören, so erwirbt Anders! an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Anders!
gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe
gilt, wenn Ware mit anderen Anders! nicht gehörenden
Gegenständen, vermischt wird. |
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§ 6
Gewährleistung |
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1. Ist der
Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die
gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die
Verjährungsfrist für die Mängelhaftung ein Jahr, für neu
hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt.
Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen
verjähren in einem Jahr. |
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2. Der
Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Mängelhaftung von Anders!. § 444 (Haftungsausschluss)
bleibt unberührt. |
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3. Ist der
Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet Anders!
für Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßgabe
Gewähr: |
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3.1 Die
Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl
von Anders! die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. |
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3.2 Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. |
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3.3 Der
Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von
sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.
Andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn,
der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel
später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von
sieben Tagen schriftlich angezeigt werden. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. |
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3.4 Die
Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. |
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3.5 Bei
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt als
Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der
Ware dar. |
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§ 7
Schadensersatz |
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1.
Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Anders!,
seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare
Schäden haftet Anders! darüber hinaus auch, wenn sie
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines
Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch Anders!, seine
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
verursacht worden sind. |
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2. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei Anders!
zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. |
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IV. FORM /
SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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§ 1
Schriftform |
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Sofern
Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen
ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie
(Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach
dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt. |
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§ 2
Schlussbestimmungen |
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1.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. |
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2. Sollte
eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB
unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen
worden sein, wir hiervon die Wirksamkeit der sonstigen
Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die
Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige
zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. |
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3. Für
diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Anders! und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und
Vertragssprache. |
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4.
Erfüllungsort ist der Sitz von Anders! Ist der Kunde
Kaufmann, eine Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im
Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ist der Sitz von Anders! ausschließlicher
Gerichtsstand. |
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Alle
technischen Angaben ohne Gewähr. |
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Änderungen
der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten. |